Faltkartons gelten nicht als EU-Behälter. Faltschachteln bestehen aus einer Palette, einem Schachtelkörper und einem Schachteldeckel, die durch reihenweises Stapeln zusammenklappbarer Wandabschnitte zusammengesetzt werden. EU-Behälter hingegen werden durch Copolymerisation von technischem Hochleistungspolypropylen (PP) und hochdichtem Polyethylen (PE) hergestellt und anschließend im Spritzgussverfahren hergestellt. Es handelt sich nicht um dasselbe Produkt. Zu den Mehrwegverpackungen zählen allgemein bekannte Artikel wie Lagerkäfige, Gitterbehälter, Faltbehälter aus Metall, Faltschachteln aus Kunststoff, EU-Behälter und Paletten.
Unter Verpackung versteht man den allgemeinen Begriff für Behälter, Materialien und Hilfsmittel, die nach bestimmten technischen Methoden verwendet werden, um Produkte während des Umlaufs zu schützen, Lagerung und Transport zu erleichtern und den Verkauf zu fördern. Es bezieht sich auch auf die betrieblichen Tätigkeiten der Anwendung spezifischer technischer Methoden bei der Verwendung solcher Behälter, Materialien und Hilfsmittel zur Erreichung der oben genannten Zwecke.